Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle wird für die Dauer von zehn Jahren des Benützungsrechtes eine Grabstellengebühr erhoben. Die Grabstellengebühr beträgt für
1. das Einzelgrab € 115,00
2. das Doppelgrab € 150,00
3. das Familiengrab € 200,00
4. gemauerte Grabstelle (Gruft) € 200,00
7. das Kindergrab € 115,00
5. Aschengrabstellen (Urnengrab)) € 115,00
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